Die Mitarbeiterinnen übernehmen erst ab dem Zeitpunkt die Aufsicht, zu dem Sie als Eltern den Kindergarten bzw. das Außengelände betreten oder verlassen, vorher liegt die Aufsichtspflicht bei Ihnen!
Auf dem Weg zum Kindergarten und nach Hause liegt die Aufsichtspflicht bei Ihnen, ebenso bei gemeinsamen Veranstaltungen.